Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor:
Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge:
Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Stromverbrauch und Reichweite wurden auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt
Elektrofahrzeuge:
Stromverbrauch und Reichweite wurden auf Grundlage der VO 2017/1151/EU ermittelt.
Hinweis auf den DAT-Leitfaden:
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.